Angaben erfassen
Sie beantworten die Fragen zu Ehe, Trennung, Ehepartner, Kindern und wirtschaftlicher Situation. Benötigte Unterlagen stimmen wir im weiteren Kontakt mit Ihnen ab.
Übermitteln Sie die wichtigsten Angaben in Ruhe von zu Hause. Anschließend wird Ihr Fall persönlich geprüft und das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.
Eine Online-Scheidung ist kein anonymes automatisiertes Verfahren. Sie erleichtert die Vorbereitung: Die für den Scheidungsantrag benötigten Informationen werden strukturiert erfasst, Rückfragen reduziert und Unterlagen frühzeitig zusammengestellt.
Die anwaltliche Prüfung, Beratung und Vertretung übernimmt weiterhin persönlich Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul.
Von der ersten Eingabe bis zum Scheidungstermin behalten Sie einen festen persönlichen Kontakt.
Sie beantworten die Fragen zu Ehe, Trennung, Ehepartner, Kindern und wirtschaftlicher Situation. Benötigte Unterlagen stimmen wir im weiteren Kontakt mit Ihnen ab.
Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Besonderheiten geprüft. Offene Punkte klären wir direkt mit Ihnen.
Vor dem Tätigwerden erhalten Sie eine transparente Einordnung der voraussichtlichen Kosten und der benötigten Vollmacht.
Nach Ihrer Freigabe wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
Wir begleiten den Schriftverkehr, beantworten Rückfragen und bereiten Sie auf den gerichtlichen Termin vor.
Ihre Anfrage wurde erfolgreich an die Kanzlei übermittelt.
Nein. Die digitale Erfassung vereinfacht die Vorbereitung und Kommunikation. Über das Scheidungsverfahren entscheidet das Familiengericht. In der Regel findet ein persönlicher Termin statt; ob eine Videoverhandlung möglich ist, entscheidet das zuständige Gericht.
Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehepartner häufig keinen eigenen Anwalt, solange er keine eigenen Anträge stellt. Ob das in Ihrer Situation sinnvoll ist, wird individuell geprüft.
Grundsätzlich setzt die Scheidung den Ablauf des Trennungsjahres voraus. Der Antrag kann unter Umständen kurz vor dessen Ablauf vorbereitet und eingereicht werden. Besondere Härtefälle werden gesondert geprüft.
Die Dauer hängt vom zuständigen Gericht, dem Versorgungsausgleich und davon ab, ob Folgesachen streitig sind. Eine einvernehmliche und vollständig vorbereitete Scheidung lässt sich meist deutlich zügiger bearbeiten.
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich vor allem nach dem Verfahrenswert. Dieser hängt insbesondere von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie weiteren Verfahrensgegenständen ab. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine transparente Einordnung.
Bei geringem Einkommen und fehlendem einsetzbarem Vermögen kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen werden anhand eines gesonderten Formulars geprüft.
Die digitale Kontaktaufnahme ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich. Ob ein deutsches Gericht zuständig ist und welches Recht anzuwenden ist, muss anhand von Staatsangehörigkeit, Wohnorten und gewöhnlichem Aufenthalt geprüft werden.
Bei Unsicherheiten oder einer konfliktbelasteten Trennung klären wir den passenden Einstieg direkt mit Ihnen.